Weitere Anwendungsmodelle
Leasingmodell
Ein Fahrzeug über einen festen Zeitraum zu leasen ist auch für batterieelektrische Fahrzeuge und Plug-In Hybride möglich. Statt das Fahrzeug zu erwerben, erhalten Sie die Nutzungsrechte dafür gegen die Zahlung einer monatliche Leasingrate an den Leasinggeber. Die Höhe dieser monatlichen Leasingrate ist von verschiedenen Faktoren wie der Nutzungsdauer, den zur Verfügung stehenden Freikilometern oder auch einer möglichen Basiszahlung für das Fahrzeug abhängig. Bei Leasingmodellen müssen Sie die Kosten für Versicherungen und Kfz-Steuer selbst tragen, also zusätzlich einkalkulieren. Auch die Wartungskosten oder Reifenwechsel sind nur bedingt - in Abhängigkeit vom gewählten Leasingmodell - enthalten.
Autoabo
Im Rahmen eines Autoabos haben Sie die Möglichkeit, ähnlich wie innerhalb eines Leasingverhältnisses, ein Fahrzeug über einen begrenzten Zeitraum gegen eine monatliche Gebühr zu nutzen. Jedoch können im Rahmen eines Autoabos die Vertragslaufzeiten auch deutlich kürzer ausfallen, durchaus auch nur über einen Zeitraum von wenigen Monaten. Ein besonderer Vorteil des Abomodells im Vergleich zu anderen Modellen wie dem Fahrzeugleasing ist, dass bereits alle Kostenpunkte wie Versicherung, Steuern oder Inspektionskosten in den monatlichen Kosten berücksichtigt sind. Im Rahmen eines Autoabos haben Sie jedoch meist nicht die Möglichkeit, alle Ausstattungsmerkmale so individuell zu wählen, wie sie das bei den Neufahrzeugen tun können, die Ihnen üblicherweise im Rahmen des Leasingvertrages zur Verfügung gestellt werden. Beim Autoabo dagegen kann es durchaus sein – gerade bei kurzen Laufzeiten – dass der Vertragspartner Ihnen auch ein gebrauchtes Fahrzeug zur Verfügung stellt.