Wirtschaftlichkeit


Elektrische Dienstwagen halten inzwischen immer mehr Einzug in die Unternehmensflotten. Mit den richtigen Modellen profitieren Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber von steuerlichen Vorteilen bei der Nutzung und des Stromladens Zuhause und am Arbeitsplatz.

Klarer Vorteil bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils

Einige Arbeitgeber ermöglichen ihren Angestellten einen Dienstwagen zu nutzen. Ein Elektroauto als Dienstwagen bringt dabei einige zusätzlich Vorteile mit sich. Der Arbeitgeber leistet nicht nur einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und profitiert von günstigen Betriebskosten, auch der Dienstwagennutzer (Arbeitnehmer) profitiert von einer reduzierten Versteuerung. Dieser Vorteil führt inzwischen dazu, dass aus Sicht des Dienstwagennutzers ein elektrischer Dienstwagen meist deutlich günstiger für ihn ist.

Denn für jeden Arbeitnehmer gilt grundsätzlich, dass das Dienstfahrzeug bei Privatnutzung einen geldwerten Vorteil darstellt. Ein sogenannter geldwerter Vorteil ist ein Sachbezug, der versteuert werden muss. Positiv ist dabei für den Arbeitnehmer: er bekommt ein – in unserem Fall - Elektrofahrzeug zur privaten Nutzung und muss nicht selbst ein Fahrzeug aus eigener Tasche, also zuvor versteuertem Lohn oder Gehalt finanzieren. Zusätzlich werden die Kosten für Versicherung, Wartung und Reparatur vom Arbeitgeber getragen. Entscheidet sich der Arbeitnehmer für ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug, müssen pro Monat nur 0,25 % vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil über die Lohn- und Gehaltsabrechnung versteuert werden. Dabei gibt es zwar eine Bemessungsgrenze, die bei reinen Elektrofahrzeugen aktuell bei 60.000 € liegt, aber auch dann sind diese teureren Modelle als Dienstwagen weiterhin attraktiv: auch sie werden zu einem reduzierten Satz von dann 0,5 % pro Monat versteuert. Dieser Satz gilt übrigens auch für Plug-In-Hybridfahrzeuge, auch die werden mit 0,5 % pro Monat versteuert – also ebenfalls deutlich günstiger als konventionelle Firmenwagen. Zum Vergleich: konventionelle Firmenwagen werden stets mit 1 % pro Monat versteuert.

Bei der „Betankung“ zu Hause und am Arbeitsplatz die passenden Modelle wählen

Der Gesetzgeber hat bei der steuerlichen Behandlung von Wallboxen in den letzten Jahren viele Möglichkeiten geschaffen, wie Arbeitgeber ihren E-Dienstwagenfahrern eine Ladeeinrichtung zu Hause bereitstellen und den Ladestrom abrechnen können. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer die Wallbox schenken, den Kauf bezuschussen, überlassen oder verleihen (unentgeltliche Nutzungsüberlassung). Auch ein Leasing der Wallbox mit anschließender Überlassung wäre eine Option. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer für den Kauf einer Wallbox einen Zuschuss gewährt bekommt, oder ihm die Wallbox vom Arbeitgeber geschenkt wird, handelt es sich um einen steuerpflichtigen Sachbezug. Es besteht die Möglichkeit diesen geldwerten Vorteil seitens des Arbeitgebers mit 25 % pauschal zu versteuern. Zudem ist dieser Zuschuss sozialabgabenfrei. Leiht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Wallbox, wird dies zwar auch als zusätzliches Gehalt gewertet, aber dieser geldwerte Nutzen ist frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben.

Die Abrechnung an der Ladestation auf dem Firmengelände ist für den Arbeitnehmer steuerfrei. Diese Regelung ist bis Ende 2030 verlängert worden. Die Kosten für das Laden des E-Dienstwagens an der privaten Wallbox werden zur Vereinfachung vom Arbeitgeber oft über den sogenannten pauschalen (steuerfreien) Auslagenersatz erstattet. Für ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug beträgt die monatlich erstattete Pauschale nach derzeitigem Stand 30 € pro Monat. Durch den pauschalen Auslagenersatz ist kein gesonderter Nachweis des Ladestroms zur Erfassung der gebrauchten kWh notwendig. Statt einer pauschalen Abrechnung können auch die einzelnen kWh gemessen werden. Dazu ist es notwendig, den Haushaltsstrom von dem Ladestrom trennen zu können, damit der Ladestrom exakt gemessen und dem Arbeitgeber übermittelt werden kann. In den meisten Fällen kann die private Wallbox über ein Netzwerk (oder Mobilfunkverbindung) mit dem Backend des Arbeitgebers verbunden werden. Technisch gesehen wird die Ladestation dafür mit einem OCCP Protokoll und einem integrierten MID Energiezähler ausgestattet. Im Backend können die Ladestatistiken und die Kosten ermittelt und dem Mitarbeiter gutgeschrieben werden. Manche Arbeitgeber bieten das Laden am Arbeitsplatz sogar kostenlos für die Arbeitnehmer an.

Für das Ziel, den Anteil der emissionsarmen Flottenfahrzeuge in deutschen Unternehmen weiter zu erhöhen, hat der Gesetzgeber gezielte Anreize gesetzt. Mit dem richtigen Modell profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer.